Horgenbach (Transkription Nr. 685)

Schulort Horgenbach
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 85-86v
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Frauenfeld
Agentschaft 1799: Horgenbach
Kirchgemeinde 1799: Frauenfeld
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau (Gerichtsherrschaft des Konstanzer Bischofs)
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Frauenfeld
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Horgenbach (Niedere Schule, reformiert)
23.02.1799

FREIHEIT. GLEICHHEIT. BEANTWORTUNG: ÜBER DEN ZUSTAND DER SCHULEN.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Horgenbach.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

Ein Weyler.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Ja. in Hauptfällen aber zur gemeine Langdorf bey Frauenfeld.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Zur Kirchen Frauenfeld, aber einen eignen, Agenten

I.1.dIn welchem Distrikt?

Zum Distrikte Frauenfeld.

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

Kanton Turgaü.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

15. Haüßer ligen. 5. Minuten von Horgenbach 4. Haüßer sind 1. Viertel-Stund entfernt.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

Ertzenholtz ein Weyler 5. Minuten entfernt woher 13 Kinder, Oberweyden von wo 5 Kinder in die Schule kommen ist ein Hof von einer Viertel Stund entfernt.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

||[Seite 2] Straß anderthalb Viertelstund entfernt. Ellikon anderthalb Viertelstund entfernt, im Kanton Zuhrich, Ußlingen 1/2. Stund entfernt, Distrikte Stekboren, Kurtz Dorf 1. Stund entfernt bey Frauenfeld.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Ja in. 2. Klassen.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Das A. B. C. — Buchstabiren, Lesen des Gedrukten und Geschriebenen, auch Schreiben, Rechnen, Singen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Von Martini bis Ende des Merzens.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Zum A. B. C. das gewöhnliche Namen büchlein, Zum Buchstabiren und Lesen die beyden Catechismus dann die so genannte Zeugnuß oder Catecismus von Zührich — das Psalmen-buch — das neüe Testament und etwa andere gedrukte Bücher. Jm Auswendigen Lehrnen Die Catechismi — mehrere Psalmen Davids, und das Wasersche Schulbüchlein.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Jch schreibe ihnen nach und nach einzelne Buchstaben vor, Bis zu ganzen Zeduln.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

6 Stunden, Vor mittags von. 8.11. Uhr, Nachmittnacht von. 1. 4. Uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Jn Beyseyn des Pfarrers im Kurzdorf er wählen ihn die Orter Horgenbach und Ertzenholtz durch Stimmen Mehrheit.

III.11.bWie heißt er?

Jacob Hofman.

III.11.cWo ist er her?

||[Seite 3] Von Horgenbach.

III.11.dWie alt?

36. Jahr

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Eine Frau und 4. Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

Dieß ist der 3te Winter.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

Nirgends aber da ich die Schule bekommen solte bemühte ich mich, das jenige noch zu lernen, Waß zur Schule zu wißen nothig war.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

Einen Güter Gewerb.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

35. Knaben und Mädchen, diesmahl.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Nemmlich
19.16.

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Nichts; als etwa alle Samstag 6 Stunden.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Nein.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?

Für die Kinder würde das Papir am alljährlichen Examen aus der Kirchenpfleg Kurzdorf gegeben als eine Belohnung des Fleißes der Kinder.

IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

||[Seite 4] Ja: Wochentlich 3. xr von jedem Kinde.

IV.15Schulhaus.

Jst kein Schulhaus vorhanden.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Meine Wonstube in meinem eignen Hause.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

Gar nichts

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

Weil es meine Wohnung ist, so muß ich dafür sorgen

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

Etwas Weniges an Geld wie folget.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?

Nichts.

IV.16.B.bSchulgeldern?

Die obigen 3. xr. von jedem Kind.

IV.16.B.cStiftungen?

auch nichts.

IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Nach Acord etwa. 11. fl.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?

Nichts.

IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Horgenbach den 23: Hornung 1799 REPUBLIKANISCHER GRUSS U: FREUNDSCHAFT.
Jacob Hofmann — Schulmeister

Zitierempfehlung: